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CE-Kennzeichnung bei E-Zigaretten: Was sie aussagt und was nicht

Antwort zuerst: Die CE-Kennzeichnung ist eine rechtlich relevante Konformitätserklärung des Herstellers: Sie zeigt, dass die E-Zigarette nach den für sie geltenden EU-Vorschriften bewertet wurde. Sie ist jedoch kein staatliches Gütesiegel, keine Aussage über die gesundheitliche Unbedenklichkeit und kein Ersatz für tabakrechtliche Meldungen, Kennzeichnung oder technische Unterlagen.

Die CE-Kennzeichnung ist eine rechtlich relevante Konformitätserklärung des Herstellers: Sie zeigt, dass die E-Zigarette nach den für sie geltenden EU-Vorschriften bewertet wurde. Sie ist jedoch kein staatliches Gütesiegel, keine Aussage über die gesundheitliche Unbedenklichkeit und kein Ersatz für tabakrechtliche Meldungen, Kennzeichnung oder technische Unterlagen.

Key Takeaways

  • CE bedeutet: Der verantwortliche Hersteller erklärt die Konformität mit den anwendbaren EU-Vorschriften.
  • Nicht jedes Produkt darf ein CE-Zeichen tragen; eine freiwillige Anbringung ist nicht automatisch zulässig.
  • Für die fertige E-Zigarette können mehrere Regelwerke gleichzeitig relevant sein, etwa elektrische Produktsicherheit, elektromagnetische Verträglichkeit, RoHS und die Tabakproduktrichtlinie.
  • Eine EU-Konformitätserklärung, technische Dokumentation und nachvollziehbare Produktidentifikation sind wichtiger als ein Logo auf der Verpackung.
  • CE sagt weder, dass die EU das Produkt einzeln genehmigt hat, noch dass es sicher oder gesundheitlich unbedenklich ist.

Was das CE-Zeichen bei einer E-Zigarette aussagt

CE steht für eine harmonisierte EU-Konformitätskennzeichnung. Mit dem Zeichen erklärt der Hersteller, dass das Produkt die rechtlichen Anforderungen der EU-Vorschriften erfüllt, die für dieses Produkt gelten. Die Europäische Kommission beschreibt zugleich die Zuständigkeit klar: Der Hersteller führt die Konformitätsbewertung durch, erstellt die technische Dokumentation, stellt die EU-Konformitätserklärung aus und bringt die Kennzeichnung an. 1

Bei einer E-Zigarette hängt der konkrete Umfang von Produktaufbau und Funktion ab. Ein akkubetriebenes Gerät kann beispielsweise unter Vorschriften für elektrische Betriebsmittel, elektromagnetische Verträglichkeit oder die Beschränkung bestimmter gefährlicher Stoffe fallen. Maßgeblich ist nicht die bloße Produktbezeichnung, sondern welche EU-Rechtsakte auf das konkrete Modell und seine Komponenten anwendbar sind. Die Prüfung sollte daher modellbezogen und mit Versionsstand der Unterlagen erfolgen.

Die CE-Kennzeichnung gilt für das Produkt, das in dieser Ausführung auf dem Markt bereitgestellt wird. Änderungen an Elektronik, Akku, Ladeelektronik, Gehäuse, Firmware oder Lieferumfang können die Konformitätsbewertung berühren. Wer ein Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringt, kann rechtlich als Hersteller gelten. Das ist besonders relevant bei OEM- und Private-Label-Projekten. Einen ersten Überblick zu solchen Projekten bietet Nexora OEM & Private Label.

Was CE ausdrücklich nicht bedeutet

Die CE-Kennzeichnung ist keine behördliche Einzelzulassung. Die EU-Kommission weist ausdrücklich darauf hin, dass sie nicht besagt, die EU oder eine andere Behörde habe das Produkt als sicher genehmigt. Sie zeigt auch nicht das Herkunftsland an. Ebenso ist CE kein Qualitäts-, Leistungs- oder Nachhaltigkeitssiegel und keine medizinische Bewertung. 1

CE beantwortet außerdem nicht alle Fragen des deutschen und europäischen Marktzugangs. Für elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter gelten nach Artikel 20 der Richtlinie 2014/40/EU zusätzliche Anforderungen. Dazu gehören unter anderem Produktmeldungen durch Hersteller und Importeure, Vorgaben zu Sicherheits- und Qualitätsmerkmalen sowie bestimmte Verpackungs- und Informationspflichten. Die EU-Kommission fasst diese Anforderungen auf ihrer Fachseite zusammen. 2

Das CE-Zeichen bestätigt damit nicht automatisch, dass eine Meldung erfolgt ist, Warnhinweise korrekt sind oder ein Produkt in jedem Mitgliedstaat in derselben Form angeboten werden darf. Auch die Einhaltung nationaler Vorgaben wird nicht allein durch ein Logo bewiesen. Für die praktische Einordnung ist deshalb die vollständige Compliance-Akte entscheidend. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung oder medizinische Beratung.

Welche Unterlagen Fachkunden prüfen sollten

Im B2B-Einkauf sollte das Zeichen nur der Ausgangspunkt sein. Sinnvoll ist eine Prüfung, ob die Unterlagen dasselbe Modell, dieselbe Revision und denselben verantwortlichen Wirtschaftsakteur nennen. Die folgende Übersicht trennt die Funktionen der wichtigsten Nachweise:

Nachweis Wofür er steht Was er nicht ersetzt
CE-Kennzeichnung Sichtbare Erklärung der Konformität mit anwendbaren EU-Vorschriften Keine behördliche Einzelzulassung und kein Gesundheitsversprechen
EU-Konformitätserklärung Rechtlich verantwortliche Erklärung des Herstellers mit Rechtsakten und Produktidentifikation Keine vollständige technische Akte und keine tabakrechtliche Produktmeldung
Technische Dokumentation Nachweise zur Konstruktion, Bewertung, Prüfungen und Rückverfolgbarkeit Keine pauschale Freigabe für andere Modelle oder spätere Änderungen
Angaben zum Wirtschaftsakteur Zuordnung von Hersteller, Bevollmächtigtem oder Importeur Keine automatische Übernahme fremder Pflichten
Tabakrechtliche Produktinformationen Anforderungen an Meldung, Verpackung und Produktangaben nach dem einschlägigen Regelwerk Kein Ersatz für die CE-Konformitätsbewertung

Die EU beschreibt die Konformitätserklärung als verpflichtendes Rechtsdokument. Sie muss unter anderem Herstellerdaten, Modell- oder Typenidentifikation, die einschlägigen Rechtsvorschriften, gegebenenfalls Angaben zur notifizierten Stelle sowie Datum und Unterschrift einer vertretungsberechtigten Person enthalten. Bei Änderungen an Produkt, Komponenten, Rechtslage oder Konformitätsverfahren ist sie zu überprüfen und aktuell zu halten. 3

Für die Marktprüfung in Deutschland ist außerdem § 7 Produktsicherheitsgesetz relevant. Dort werden allgemeine Grundsätze, Sichtbarkeit und Lesbarkeit sowie der Zeitpunkt vor dem Inverkehrbringen geregelt. Die Vorschrift verbietet sowohl eine unberechtigte CE-Kennzeichnung als auch das Bereitstellen eines Produkts ohne erforderliche Kennzeichnung. 4

Eine belastbare B2B-Prüfung kann daher mit einer kurzen Checkliste beginnen:

  • Passt die Modell- und Revisionsnummer auf Gerät, Verpackung und Erklärung zusammen?
  • Ist der verantwortliche Hersteller oder Importeur eindeutig benannt?
  • Nennen die Unterlagen die tatsächlich anwendbaren EU-Rechtsakte?
  • Sind Änderungen seit der letzten Erklärung dokumentiert?
  • Sind die zusätzlichen Anforderungen für E-Zigaretten und Nachfüllbehälter separat nachvollziehbar?
  • Lassen sich technische Unterlagen und die aktuelle Erklärung auf Anfrage vorlegen?

Für weitere interne Orientierung können Fachkunden die Bereiche Nexora Compliance, Ressourcen und die Produktübersicht nutzen. Bei einem konkreten Prüfbedarf ist eine schriftliche Anfrage an Nexora sinnvoll; die rechtliche Bewertung des Einzelfalls sollte durch eine qualifizierte Fachstelle erfolgen.

FAQ zur CE-Kennzeichnung bei E-Zigaretten

Ist eine E-Zigarette mit CE automatisch in Deutschland verkehrsfähig?

Nein. CE bezieht sich auf die anwendbaren EU-Konformitätsanforderungen. E-Zigaretten unterliegen zusätzlich einschlägigen Vorgaben des Tabak- und Produktrechts, etwa zu Meldungen, Sicherheitsmerkmalen, Verpackung und Informationen. Ob ein konkretes Modell in Deutschland bereitgestellt werden darf, hängt von der vollständigen Einhaltung aller relevanten Anforderungen ab. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Muss jede E-Zigarette eine CE-Kennzeichnung tragen?

Nicht jedes Produkt darf oder muss ein CE-Zeichen tragen. Die EU-Kommission stellt klar, dass CE nur für Produktgruppen vorgeschrieben ist, die von entsprechenden EU-Rechtsvorschriften erfasst werden; für andere Produkte ist die Anbringung verboten. Bei einem konkreten Gerät muss daher zuerst ermittelt werden, welche Rechtsakte gelten. Ein Logo ohne passende Rechtsgrundlage ist kein belastbarer Nachweis.

Reicht eine CE-Erklärung des Bauteillieferanten für das fertige Gerät?

In der Regel nicht automatisch. Die EU weist darauf hin, dass derjenige, der das fertige Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke auf den Markt bringt, für die Konformität des fertigen Produkts verantwortlich sein kann. Einzelne CE-Erklärungen für Komponenten ersetzen deshalb nicht zwingend die Bewertung des zusammengesetzten Geräts. Produktidentität, Einbau, Änderungen und die Rolle des Wirtschaftsakteurs müssen zusammen betrachtet werden.

Quellen und rechtlicher Hinweis

Dieser Artikel dient gewerblichen Fachkunden als allgemeine Orientierung. Er ist keine Rechtsberatung, Steuerberatung, Sicherheitsprüfung oder medizinische Beratung. Rechtslage und technische Anforderungen können sich ändern; vor dem Inverkehrbringen ist die aktuelle, produktspezifische Prüfung erforderlich.

Offizielle Quellen

  1. https://europa.eu/youreurope/business/product-rules-compliance/general-product-compliance/signing-declaration-conformity/indexamp_en.htm
  2. https://health.ec.europa.eu/tobacco/product-regulation/electronic-cigarettes_en
  3. https://single-market-economy.ec.europa.eu/single-market/goods/ce-marking_en
  4. https://www.gesetze-im-internet.de/prodsg_2021/__7.html

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